aa) Wesen und Aufgaben der nationalen Rotkreuz-/Rothalbmondgesellschaften
2012 existieren weltweit 188 anerkannte Nationale Gesellschaften. Die vorrangige Aufgabe in Konfliktfällen ist die Versorgung von Verletzten und Kranken der Streitkräfte (Art. 26 GA I) sowie der Zivilbevölkerung (Art. 17 ZP I).
bb) Fortsetzung der Arbeit im Falle der Besetzung
Auch im Falle einer Besetzung können die Nationalen Gesellschaften ohne Veränderung der inneren Struktur ihre Tätigkeit, im Rahmen der Beschlüsse der internationalen Rotkreuzkonferenzen, fortführen. (Art. 63 I lit. a GA IV; 81 ZP I)
cc) Ausbildung von Hilfspersonal in Friedenszeiten
Ausdrücklich werden die nationalen Rotkreuz-/Rothalbmondgesellschaften damit beauftragt, Personen zu schulen, die im Konfliktfall bei der Umsetzung der Genfer Abkommen und der Zusatzprotokolle auf Seiten einer Konfliktpartei oder einer Schutzmacht Hilfestellung geben sollen. (Art. 6 I ZP I)
Auch sollen sie in Friedenszeiten zusammen mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz für die Verbreitung von Kenntnissen über die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle in der breiten Öffentlichkeit sorgen.